AGB

  • Der Vertrag zwischen Veranstalter – in Folge Suk genannt – und Konzertbesucher wird mit Aushändigung der Eintrittskarte an den Konzertbesucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der Konzertbesucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (,,AGB‘‘). Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder über andere Kommunikationstechniken vorbestellt.
  • Mit der Übertragung der Eintrittskarte auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der Karte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
  • Für Personen, die sich in den Veranstaltungsräumlichkeiten aufhalten, ohne, dass diese AGB als Weg eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.
  • Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für den jeweiligen Event ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben in vorgeschriebener Höhe.
  • Der Besucher ist verpflichtet, sofort nach Erhalt oder Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für den gewünschten Event erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  • SuK behält sich das Recht vor, Besucher, die andere Besucher oder Mitarbeiter belästigen und/oder sich den Anordnungen des Sicherheitspersonals wiedersetzen, ohne Rückerstattung des Eintrittspreises, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen (Raufhandel, Trunkenheit, Drogen, Verschmutzung, Störung des öffentlichen Anstandes, Jugendschutz).
  • Bei Vorbestellungen müssen die Eintrittskarten spätestens 30 Minuten vor Konzertbeginn abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Eintrittskarten kann SuK ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung weiter verkaufen.
  • Eine Rücknahme oder Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich.
  • Ein Ersatz für nicht, oder nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten (zB durch zu spät kommen), oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten (Postversand einschreiben unsererseits) wird nicht geleistet. SuK übernimmt keine Haftung für eventuell auf dem Postweg verloren gegangene Karten.
  • Im Falle einer Konzertabsage kann seitens SuK nur der aufgedruckte Preis rückerstattet werden, Versandkosten werden in keinem Fall rückerstattet. Sollte ein neuer Termin feststehen, bleibt die Karte für den neuen Termin gültig und der Preis wird nicht rückerstattet. Sollte kein Ausweichtermin feststehen, kann bis zu einem Monat nach dem geplanten Veranstaltungsdatum die Originalkarte(n) durch Senden per Einschreiben an Wolfgang Spah, Setzweg 67, 7063 Oggau unter Angabe von Namen und Kontonummer, Bankinstitut und Bankleitzahl, der Kartenpreis refundiert werden. Info über Absagen sehen sie auf unserer Homepage unter Veranstaltungen.
  • Die Veranstaltung darf nur mit gültiger Eintrittskarte betreten werden. SuK behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zu verweigern bzw. den Besucher des Konzertes zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende des Konzertes aufzubehalten.
  • Die Mitnahme von Waffen, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Besucher sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor Betreten der Veranstaltung an der Kassa abzugeben und nach Verlassen bei der Kassa abzuholen. Geräte, die binnen drei Tagen nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt übergeben. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in das Veranstaltungsgelände ist jedenfalls unzulässig.
  • Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Besuchern vor dem Eintritt und beim Verlassen der Veranstaltung zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der Konzertbesucher die Durchsuchung, wird der Zutritt ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt. Stellt sich nach Eintritt des Besuchers heraus, dass er einen der verbotenen Gegenstände mitgenommen hat, wird der Besucher ohne Rückzahlung des Eintrittspreises des Konzertes verwiesen.
  • Alkoholische Getränke werden an Jugendliche unter 16 Jahren nicht ausgegeben (laut Burgenländischem Jugendschutzgesetz).

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